1. Wer stellt Verordnungen für Logopädie aus?
Der Hausarzt, Kinderarzt, Phoniater/Pädaudiologe, HNO-Arzt oder auch Neurologe kann eine Verordnung zur Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie ausstellen.
Kieferorthopäden und Zahnärzte können im Falle von „Störungen des orofazialen Muskelgleichgewichts“ ebenfalls eine Verordnung zur „Sprech- und Sprachtherapie“ ausstellen.
Die Behandlung erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie. Im Einzelfall ist auch die Verordnung von Hilfsmitteln, z. B. elektronischen Kommunikationsgeräten, möglich. In diesem Fall zählen zur logopädischen Behandlung auch die individuelle Anpassung des Gerätes sowie das Gebrauchstraining für Patienten und deren Angehörige.
Das Rezept darf zu Beginn der Therapie nicht älter als 14 Tage sein. Bitte lassen Sie Ihre vorliegende Verordnung ggf. durch den ausstellenden Arzt anpassen.
2. Wie lang dauert eine Therapieeinheit?
Die Dauer der Therapiestunde ist abhängig von der Verordnung des Arztes und variiert zwischen 30- 60 Minuten und wird in Absprache mit dem verordnenden Arzt, je nach Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit des Patienten, festgelegt.
3. Welche Kosten entstehen für die logopädische Behandlung?
Kinder | Für Kinder ist die Behandlung aufgrund einer gültigen ärztlichen Verordnung grundsätzlich zuzahlungsfrei |
Patienten ab dem 18. Lebensjahr | Erwachsene sind grundsätzlich zuzahlungspflichtig Die Zuzahlung besteht pauschal aus 10.- € Rezeptgebühr sowie zusätzlich 10 % des Rezeptwertes. Die Zuzahlung errechnet sich individuell aus Art und Umfang der abgegebenen logopädischen Leistungen pro Rezept. Möglichkeiten zur Zuzahlungsbefreiung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse |
Privatpatienten | Privatpatienten schließen zu Beginn der Therapie einen Behandlungsvertrag zu den aktuellen Konditionen der Praxis ab. Mit Abschluss des Vertrages verpflichten Sie sich, den Rechnungsbetrag, unabhängig von der Erstattungshöhe Ihrer Krankenkasse, zu begleichen. Zur Prüfung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse, bieten wir Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag an. So werden Sie schon vor Beginn der Therapie über den Eigenanteil informiert, den Sie für die durchgeführten Leistungen zu tragen haben. Die aktuelle Preisliste können Sie in der Praxis jederzeit einsehen. |
4. Werden auch Hausbesuche angeboten?
Ja, in begründeten Fällen und bei vorliegender ärztlicher Verordnung, bieten wir auch Hausbesuche an.
Hausbesuche sind, soweit Kapazitäten frei sind, sowohl im Stadtgebiet Leipzigs als auch im Einzugsgebiet Delitzsch, Rackwitz, Krostitz und Seehausen möglich.
Bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Termins rufen Sie uns bitte an.